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Breitbandausbau - Schnelles Internet über Glasfaser

Breitband Leisnig

Glasfaser Infoflyer

 

Jetzt Gestattung abgeben

 

Ich kann meine Adresse über die Suche nicht finden

FAQ

Wie kommt es, dass z.B. in einer Straße manche Objekte dem Förderprogramm zugeteilt sind und andere nicht?
Förderobjekte wurden durch eine Markterkundung vom Landkreis definiert. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei Objekten, welche nicht als Förderobjekt definiert wurden, von einem Telekommunikations-Netzbetreiber angegeben wurde, dass bei diesem Objekt Adresspunkt mindestens 30 Mbit/s anliegen.

Welche Möglichkeiten gibt es hier für den interessierten Bürger dennoch am Programm teilnehmen zu können?
Es gibt keine Möglichkeit das neue Förderobjekte definiert werden (Markterkundung ist abgeschlossen). Folgende Optionen bestehen:

Option 1: Objekte wurden als „teilförderfähig mit Eigenbeitrag“ definiert und werden somit erschlossen (Kosten entsprechend Preisblatt)

Option 2: Objekte können gegebenenfalls später (nach Projektabschluss) im Zuge der Netzverdichtung erschlossen werden.

Bleibt das bisherige Kupfernetz bei einer Installation Ihrerseits der Telekom bestehen?
Ja, eins wird keine Änderungen an Anlagen von anderen Netzbetreibern vornehmen

Baubeginn und aktuelle Informationen

Der Baustart kann erst erfolgen, sobald die finalen Förderbescheide vorliegen. Die Bauarbeiten werden flächendeckend nach der Wintersaison beginnen. In der Zwischenzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten.

 

Jeweils aktuelle Informationen zum Breitbandausbau in Mittelsachsen erhalten die Interessenten unter eins.de/mittelsachsen. In direkter Ansprache und auf dieser Seite wird eins rechtzeitig vor Baubeginn über Bauabläufe, Ansprechpartner und ausbauende Firmen informieren sowie konkrete Kontaktdaten bekanntgeben. Ebenso beraten wir Interessenten zu Telekommunikationsprodukten von eins: eins.de/glasfaser  

 

Rutscht ein teilgefördertes Objekt automatisch in Vollförderung?

Im Rahmen der Grauen-Flecken Förderung

Der Landkreis Mittelsachsen und eins versuchen so vielen Objekten wie möglich einen Glasfaser Breitbandanschluss zu ermöglichen und  in das Förderverfahren aufzunehmen. Sollte sich durch die "graue Flecken" Förderung der Status einzelner Objekte ändern, geben wir die Kostenvorteile für die Eigentümer sofort und unmittelbar weiter - hierzu hat sich eins gemeinsam mit dem Landkreis Mittelsachsen verständigt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur der Landkreis Mittelsachsen als Herr des Verfahrens stand heute zu den Änderungsanträgen ( Förderstatus der Objekte) Auskunft gewähren kann.


Kann eine bereits abgegebene Gestattung noch zurückgezogen werden? (wenn z.B. die versteckten Kosten höher als erwartet) Wenn ja, bis zu welchem Punkt im Ausbauprozess ist das möglich?

Die Gestattung ist bis zum Zeitpunkt der Unterschrift des Verlegekonzeptes eine reine Interessenbekundung und kann bis dahin zurückgezogen werden. Nach Unterzeichnung ist kein Rücktritt mehr möglich.


Ortsteil Wiesenthal und Marschwiz: Wie ist hier der Status des Fördergrades? Aktuell als teilgefördert eingestuft obwohl dort aktuell gar nichts anliegt. Es müsste also eigentlich vollgefördert sein. Das war auch schon thematisiert mit eins und Herr Borm von Landkreis, aber eine Info steht nach wie vor aus und die Einwohner fragen nach

Förderobjekte erhalten einen vollgeförderten Glasfaser-Anschluss. Das sind Objekte, bei denen im Rahmen der Markterkundung festgestellt wurde, dass deren Versorgungsrate unter 30 Mbit/s liegt. Die Markterkundung wurde durch die Kommune oder den Landkreis durchgeführt. Im Ergebnis erfolgt hier der Glasfaserausbau kostenfrei bis in den Keller bzw. Hausanschlussraum durch Fördermittel des Bunds und des Lands Sachsen.

Um diese Förderobjekte mit Glasfaser zu erschließen, werden Leerrohre und Kabel entlang neu zu errichtender Ausbautrassen gezogen. Die an diesen Ausbautrassen anliegenden Immobilien, die zwar mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ausbau profitieren und einen Glasfaser-Anschluss erhalten. Bei diesen Objekten werden die Glasfaser-Anschlüsse von Bund und dem Land Sachsen bis an die Grundstückgrenze gefördert, die Weiterverlegung auf dem Grundstück geschieht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch eins. Man spricht auch von einer Teilförderung mit Eigenbeitrag.

Bei diesen Objekten, welche nicht als Förderobjekt definiert wurden, hat ein Telekommunikations-Netzbetreiber angegeben, dass mindestens 30 Mbit/s anliegen. Oder es lag zum Zeitpunkt der Markterkundung eine Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau bzw. die Modernisierung durch einen anderen Telekommunikationsanbieter für einen Zeitraum von 3 Jahren vor.

Eine Empfehlung unsererseits ist die Interessenbekundung unter folgendem Link abzugeben: https://kms.eins.de/nvggportal/kontaktformular?ausbaupartner=eins


Bitte weisen Sie Ihre Interessenten darauf hin, dass unter breitbandmessung.de mehrere Messungen protokolliert werden müssen. Bitte nutzen Sie dazu die Anweisungen unter https://breitbandmessung.de/desktop-app. Über diesen Weg erfährt der Landkreis von zahlreichen Interessenbekundungen und kann diese in der nächsten Markterkundung mit berücksichtigen.
 

 

Fragestellungen bezüglich Förderung innerhalb Ausbau-Cluster B bevorzugt per E-Mail an das Ticketsystem:

 

(mit Strukturierter Angabe von Name, Straße, Hausnummer, Ort, Ortsteil)

 

Alternativ telefonisch unter: 03731 / 7991406

 

 

 

 

Ansprechpartner/Kundenberater

 

eins

energie in sachsen

 

Torsten Schierer

Tel.: 0152-57090064

E-Mail:

 

 

eins

energie in sachsen

 

Peter Brüsewitz

Tel.: 0151-41399668

E-Mail: