Die Stadt Leisnig setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.leisnig.de, www.kitas-leisnig.de und www.schulen.leisnig.de
Die Stadt Leisnig ist bemüht www.leisnig.de, www.kitas-leisnig.de und www.schulen.leisnig.dein Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten www.leisnig.de, www.kitas-leisnig.de und www.schulen.leisnig.deauffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten www.leisnig.de, www.kitas-leisnig.de und www.schulen.leisnig.de gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Durchsetzungsstelle