Corona - Rechtliche Grundlagen & Aktuelle News
AKTUALISIERUNG DER VORDNUNGEN: 07.04.2021
Allgemein:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021
- Allgemeinverfügung - Hygienemaßnahmen vom 06.03.2021
- Hygieneregeln in der Stadtverwaltung Leisnig ab dem 02.11.2020
- Regeln für Spielplätze ab dem 02.11.2020
Allgemeinverfügungen für den Landkreis Mittelsachsen:
- Allgemeinverfügung über die Zulassung der Öffnung bestimmter Einrichtungen und von Individualsport vom 05.04.2021
- Bekanntmachung Inzidenzwerte vom 21.03.2021
- Aufhebung Allgemeinverfügung am dem 23.03.2021
- Allgemeinverfügung Alkoholverbot vom 21.03.2021
Kindertagesstätten:
- Allgemeinverfuegung Schulen Kitas vom 13.08.2020
- Widerruf-Allgemeinverfügung Kita und Schule 12.02.2021
- Elternbrief / Elternbeiträge u.a. 2021
- SMK Elternbrief zum eingeschränkten Regelbetrieb vom 12.02.2021
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen 12.02.2021
Quarantäne/Absonderung
Es gilt: Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde (Schnell-/ PCR-Test) ist diese verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch, wenn diese Information durch Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde.
Gleiches gilt für die Personen, die mit im Haushalt leben und für Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurden, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt.
Betroffene und Kontaktpersonen können folgendes Formblatt verwenden, um ihr positives Testergebnis an das Gesundheitsamt zu senden. Dieses kann heruntergeladen, gespeichert und dann per Mail ans Gesundheitsamt ( ) geschickt werden.
FAQ der Landesregierung: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronavirus-faq.html
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III
Nach Mitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen und des Sächsischen Wirtschaftsministeriums zahlt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) seit dem 12. Januar die Novemberhilfen im Auftrag des Bundes vollständig aus.
Die Antragsteller aus Sachsen, die vom „Lockdown light“ im November betroffen waren, haben bis heute Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 116 Millionen Euro erhalten.
Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April 2021 möglich. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier: