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Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.02.2024

Bitte beachten Sie die kommende Fälligkeit zur Zahlung der Grund- und Gewerbesteuer am 15. Februar 2024.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige Buchungs- oder Kassenzeichen an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht.

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Leisnig (Verwaltung > Formulare Online > Finanzen).

 

Link: https://www.leisnig.de/seite/476020/formulare-online.html

 

Bild zur Meldung: Bild