Die Stadt Leisnig ist als kommunale Vergabestelle verpflichtet, öffentliche Ausschreibungen sowie öffentliche Teilnahmewettbewerbe für die Vergabe von Aufträgen gemäß VOB, VOL und VOF im Sächsischen Ausschreibungsdienst bekannt zu machen. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für kommunale und staatliche Vergabestellen im Freistaat Sachsen.
Das Sächsische Ausschreibungsblatt wird von der Sächsischen Staatskanzlei herausgegeben. Die Produktion sowie der Vertrieb erfolgen durch die Sächsische Druck- und Verlagshaus AG (SDV).
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem auf www.evergabe.de.