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Kommunalpolitik in Leisnig – verstehen und mitgestalten
 

Viele Entscheidungen, die das Leben in Leisnig direkt betreffen, fallen nicht auf Bundesebene in Berlin oder Landesebene in Dresden, sondern hier vor Ort. Das ist kommunale Selbstverwaltung, geregelt in der Sächsischen Gemeindeordnung.

In Leisnig tragen mehrere Gremien Verantwortung dafür: der Stadtrat, der Bürgermeister, die Ausschüsse des Stadtrates sowie – für die Ortsteile der Ortschaft Bockelwitz – der Ortschaftsrat.

Diese Seite gibt einen Überblick über die politischen Gremien der Stadt und Einblicke in die Zuständigkeiten und Befugnisse im Einzelnen.

 

Der Stadtrat

Der Stadtrat ist das wichtigste politische Entscheidungsgremium der Stadt – sozusagen das „Parlament“ der Stadt Leisnig. Die Bürgerinnen und Bürger wählen seine Mitglieder direkt.

Der Stadtrat entscheidet unter anderem über:

- Grundsatzentscheidungen (z.B. Stadtentwicklung, Infrastruktur)

- Haushalt und Finanzen (z.B. Haushaltssatzung/-plan, Vergaben)

- Satzungen und Rechtssetzung

- Personalentscheidungen (z.B. Leitungspositionen)

- Öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen, Kitas, Kultur und Freizeiteinrichtungen)

- Beteiligungen und kommunale Unternehmen

- Bauleitplanung

 

Den Vorsitz führt der Bürgermeister. 

Die Sitzungen finden in der Regel im Ratssaal der Stadt statt. Die Sitzungstermine und Tagesordnungen erscheinen im elektronischen Amtsblatt der Stadt.

Eine Übersicht der Sitzungstermine finden Sie hier: www.leisnig.de/sitzungen 


Die Wahlperiode des Stadtrates 

In Sachsen wählen die Bürgerinnen und Bürger ihren Stadtrat alle fünf Jahre. Die letzte Kommunalwahl fand am 9. Juni 2024 statt. Die aktuelle Wahlperiode läuft bis 2029. Der Stadtrat Leisnig besteht aus 18 Stadträtinnen und Stadträten.

 

Die Sitzverteilung im Stadtrat

Nach der Kommunalwahl 2024 verteilen sich die Sitze wie folgt:

Liste / GruppierungSitze
CDU5
Wählervereinigung „Stadt und Land Leisnig“4
AfD3
SPD2
Die Linke2
Freie Sachsen2
Gesamt18


Die Wahlbeteiligung lag bei rund 69,5 %.

Die Wählervereinigung „Stadt und Land Leisnig“ und die SPD haben sich zu einer Fraktion zusammengeschlossen, alle anderen Parteien bilden je eine Fraktion für sich.

 

Wie die Sitzverteilung zustande kommt

Bei der Kommunalwahl wählen Bürgerinnen und Bürger einzelne Kandidatinnen und Kandidaten. Jede Wählerin und jeder Wähler haben drei Stimmen. Diese können auf eine Person gesetzt oder auf mehrere Kandidaten aufgeteilt werden.

Die Kandidaten treten in Gruppen an, zum Beispiel Parteien oder Wählervereinigungen. Diese Gruppen werden bei der Wahl als Listen bezeichnet.

Für die Sitzverteilung wird gezählt, wie viele Stimmen alle Kandidaten einer solchen Liste zusammen erhalten haben. Danach richtet sich, wie viele Sitze diese Liste im Stadtrat bekommt. Die Sitze gehen anschließend an die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten persönlichen Stimmen.

So entscheiden die Wählerinnen und Wähler doppelt:

- über die Stärke der Gruppen im Stadtrat 
- und darüber, welche Personen einziehen

 

Wie der Stadtrat arbeitet

Stadträtinnen und Stadträte beraten und entscheiden gemeinsam über Angelegenheiten der Stadt. Die Stadtverwaltung bereitet die Themen vor. Der Stadtrat oder seine Ausschüsse diskutieren darüber und am Ende wird mit einem Beschluss entschieden. 

Dabei nutzen Stadträtinnen und Stadträte verschiedene Instrumente:

 

- Anträge
Mit einem Antrag bringen Stadträtinnen und Stadträte oder Fraktionen ein Thema in den Stadtrat ein. Der Stadtrat hat spätestens in der übernächsten Sitzung darüber zu entscheiden. 
 

- Anfragen
Stadträte können dem Bürgermeister oder der Stadtverwaltung Fragen stellen – schriftlich oder in der Sitzung. Die Verwaltung beantwortet sie in der Regel innerhalb einer angemessenen Frist von 4 Wochen.
 

- Beschlüsse
Wird ein Thema im Stadtrat entschieden, fasst er dazu einen Beschluss. Die Beschlüsse sind vorab durch die Stadtverwaltung so vorzubereiten und zu begründen, dass sie verständlich und nachvollziehbar sind und den rechtlichen Grundlagen entsprechen. 
Mehrheitlich gefasste Beschlüsse sind verbindlich und von der Stadtverwaltung umzusetzen. 
 

Die Ausschüsse des Stadtrates

Zur Entlastung des Stadtrates und für die gründliche Vorbereitung von Entscheidungen werden aus dem Stadtrat heraus zwei beschließende Ausschüsse gebildet. Diese beraten in der Regel vor Beschlussfassung im Stadtrat über Grundsatzangelegenheiten, dürfen aber in vorgegebenen Rahmen auch Beschlüsse/ Entscheidungen anstelle des Stadtrates treffen.

Jedem Ausschuss sind bestimmte Themengebiete zugeordnet sowie die (Wert-)Grenzen der entsprechenden Entscheidungsbefugnis. Diese ergeben sich aus der Hauptsatzung der Stadt Leisnig.
 

- Verwaltungsausschuss
Er befasst sich mit Fragen und Angelegenheiten der Stadt zu den Themen: 
Personal, allgemeine Verwaltung, Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgaben/ Gebühren, Schulen/ Kindertagesstätten, Soziales und Kultur, Gesundheit, kommunale Liegenschaften einschließlich Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide und Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen 
 

- Technischer Ausschuss
Er befasst sich vorrangig mit Themen aus den Bereichen Bau und Ordnung. Dazu gehören insbesondere die Bauleitplanung und das Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), die technische Infrastruktur wie Versorgung und Entsorgung, Straßenbeleuchtung und Verkehrswesen sowie die Verwaltung von Straßen, Bauhof und Fuhrpark.
 

- Weitere Aufgaben sind das Feuerwehrwesen sowie der Katastrophen- und Zivilschutz, Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, die technische Verwaltung stadteigener Gebäude sowie die Betreuung von Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen und Park- und Gartenanlagen. Auch Umweltschutz, Landschaftspflege, Gewässerunterhaltung und Wirtschaftsförderung gehören zum Aufgabenspektrum.

 

Der Ältestenrat

Der Ältestenrat kümmert sich um die organisatorische Seite der Ratsarbeit. Der Bürgermeister und Vertreterinnen der im Stadtrat vertretenen Fraktionen stimmen sich über Sitzungstermine, Tagesordnungen und die Zusammenarbeit der Fraktionen untereinander ab. Der Ältestenrat ist kein Pflichtgremium, sondern kann vom Stadtrat eingerichtet werden (Grundlage: Sächsische Gemeindeordnung, § 45). Er wird nicht gewählt und fasst keine eigenen Beschlüsse.

 

 

Bürgermeister und Stadtverwaltung
Den Bürgermeister wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt. Er leitet die Stadtverwaltung, bereitet die Beratungen im Stadtrat vor und sorgt dafür, dass gefasste Beschlüsse umgesetzt werden. Außerdem vertritt er die Stadt nach außen und kümmert sich um die täglichen Aufgaben und Abläufe der Stadtverwaltung.

In Sachsen beträgt die Amtszeit sieben Jahre. Carsten Graf wurde 2022 gewählt und amtiert bis 2029.

Gem. Hauptsatzung sind für die Stellvertretung des Bürgermeisters zwei Mitglieder des Stadtrates aus dessen Mitte zu wählen. Für die 8. Legislatur wurden folgende Personen als Stellvertreter gewählt und benannt:

  1. Stellvertreter:             Herr Oehmig (CDU)

  2. Stellvertreter:             Herr Schleußner (WV „Stadt und Land Leisnig“)


 

Stadt und Ortsteile

Leisnig besteht aus der Kernstadt und 40 Ortsteilen. Alle Bürgerinnen und Bürger – aus der Kernstadt wie aus den Ortsteilen – wählen gemeinsam den Stadtrat. Die Stadträtinnen und Stadträte vertreten damit die Interessen der gesamten Stadt.

Viele von ihnen kommen selbst aus den Ortsteilen und bringen deren Anliegen direkt in die politische Arbeit ein.


 

Ortschaftsrat Bockelwitz

Für die Ortschaft Bockelwitz gibt es zusätzlich einen Ortschaftsrat mit den folgenden Aufgaben: 

- Er vertritt die Interessen der Ortsteile der Ortschaft.

- Er bringt Anliegen aus den Ortsteilen in die kommunale Politik ein.

- Er wird bei wichtigen Entscheidungen, die die Ortschaft betreffen, angehört.

 

Die Ortschaft umfasst die Leisniger Ortsteile: Altenhof, Altleisnig, Beiersdorf, Bockelwitz, Börtewitz, Clennen, Dobernitz, Doberquitz, Doberschwitz, Görnitz, Großpelsen, Hetzdorf, Kalthausen, Kleinpelsen, Korpitzsch, Kroptewitz, Leuterwitz, Marschwitz, Naundorf, Naunhof, Nicollschwitz, Polditz, Polkenberg, Sitten, Wiesenthal, Zeschwitz, Zollschwitz, Zschokau

Der Ortschaftsrat wird ebenfalls alle fünf Jahre gewählt. Die aktuelle Wahlperiode läuft – wie beim Stadtrat – von 2024 bis 2029.


 

Satzungen und rechtliche Grundlagen

Die Gremien der Stadt arbeiten auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung und der städtischen Satzungen, vor allem der Hauptsatzung der Stadt Leisnig und der Geschäftsordnung des Stadtrates. Dort sind die wichtigsten Regeln zur Organisation der Stadt und zur Arbeit der Entscheidungsorgane festgelegt.

 

Eine Übersicht der geltenden Satzungen finden Sie hier: https://www.leisnig.de/satzungen 


 

Wie Sie sich einbringen können

Kommunale Demokratie lebt davon, dass Menschen mitmachen. In Leisnig gibt es mehrere Möglichkeiten, Anliegen und Ideen einzubringen.
 

- Stadtrats-/ Ausschusssitzungen besuchen
   Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Wer möchte, kann die Beratungen verfolgen und sich über aktuelle Themen der          Stadt informieren.
 

- Einwohnerfragestunde
   Insbesondere in den Stadtratssitzungen gibt es eine Einwohnerfragestunde. Hier können Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und Anliegen direkt ansprechen.
 

- Kontakt zu Stadträtinnen und Stadträten
   Die Mitglieder des Stadtrates sind Ansprechpartner für Anliegen aus der Bevölkerung. Sie nehmen Themen aus der Bürgerschaft auf und bringen sie in die politische    Arbeit ein.
 

- Kontakt zur Stadtverwaltung
   Viele Anliegen lassen sich auch direkt über die Stadtverwaltung klären oder anregen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen.

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