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News-Ticker

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Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen

Meldung aus Leisnig

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

Bitte beachten Sie die kommende Fälligkeit zur Zahlung der Grund- und Gewerbesteuer am 15. Mai 2026.

Bitte beachten Sie dabei vor allem die für die Grundsteuer neu erlassenen Bescheide 2026. 

 

Bitte berücksichtigen Sie besonders:

  • Ihr Buchungs- oder Kassenzeichen

  • Ihre neuen Zahlbeträge

  • Den Hinweis auf ein vorliegendes SEPA-Lastschriftmandat

 

Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, empfehlen wir Ihnen die darin angegebenen Zahlbeträge mit Ihrem Bescheid 2026 abzugleichen und ggf. anzupassen.

 

Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht. Ob Ihrerseits ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt, ist in Ihrem Steuerbescheid 2026 ersichtlich. Sollten Sie bisher noch kein Lastschriftmandat eingereicht haben, aber eine Abbuchung seitens der Stadt Leisnig wünschen, so finden Sie das zugehörige Formular auf der Homepage der Stadt Leisnig.

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige Buchungs- oder Kassenzeichen an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Ihr korrektes Buchungszeichen finden Sie auf dem neuen Bescheid 2026.

 

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge. 

 

Finanzverwaltung der Stadt Leisnig

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