Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass weisen wir Sie auf die Räum- und Streupflicht gem. der Straßenreinigungssatzung der Stadt Leisnig auf folgende Pflichten hin.
In der Wintersaison sind Sie verpflichtet, Gehwege, Zugangstore und ggf. befestigte Flächen vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien bzw. sicher streuen zu lassen, soweit dies die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet.
Bitte beachten Sie:
- Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die unmittelbar angrenzenden Gehwege und Zufahrten vor Ihrem Grundstück
- Die Einsatzpflicht für Streumittel gilt, wenn dort mit Glatteis oder Schnee zu rechnen ist
- Die Maßnahmen sind zeitnah und in angemessener Weise durchzuführen, um Unfälle zu verhindern
- Beeinträchtigung für Anwohner und Passanten möglichst gering zu halten
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ortspolizeibehörde