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News-Ticker

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Informationen zum Elektronischen Amtsblatt ab dem 1. Januar 2026

Meldung aus Leisnig

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in der Sitzung des Stadtrates am 25.09.2025 ist die neue Bekanntmachungssatzung für die Stadt Leisnig beschlossen worden. Diese tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Dies bedeutet, dass öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leisnig im elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Leisnig unter
https://www.leisnig.de/Amtsblatt erfolgen.

 

 E-Amtsblatt Stadt Leisnig 

 

 

NEU ab Januar 2026 - „MEIN LEISNIG - Stadtanzeiger"

Soweit besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 4 BauGB, eine andere als die elektronische Bekanntmachungsform zwingend vorschreibt, erfolgt die Bekanntmachung zusätzlich durch Abdruck in der Zeitung „Mein Leisnig - Stadtanzeiger“ sowie auf dem Zentralen Bundesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite.
* Auszug aus der Bekanntmachungssatzung der Stadt Leisnig, § 2 Öffentliche Bekanntmachungen, Absatz 3

 

Alle weiteren Informationen für die Bürger der Stadt Leisnig erfolgen weiterhin im Papierformat in den gewohnten Rubriken Bürgerservice & Soziales, Kultur/ Tourismus/Sport, Kinder/Jugend/Familie, Feuerwehr, Senioren, Vereinsleben und Kirchennachrichten.

 

Mein Leisnig - Stadtanzeiger