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Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl 2022
Leisnig, den 03. 02. 2022Nach § 39 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:
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