Alle Dienstleistungen im Überblick
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Abfallentsorgung (Öffnungszeiten & Zuständigkeiten des Wertstoffhofes in Leisnig)
Zuständigkeit: EKM - Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Auf den 10 Wertstoffhöfen der Region können die Bewohner des Landkreises ganzjährig Haushaltsabfälle sowie Wertstoffe abgeben. Die regionale Verfügbarkeit der Einrichtungen und die Tatsache, dass die Abfälle zu dem Zeitpunkt abgegeben werden können, an dem sie anfallen, machen die Wertstoffhöfe zu wichtigen Entsorgungsstellen in Mittelsachsen. Darüber hinaus sind die sortenreine Verwertung von Abfällen, die fachgerechte Entsorgung von Schadstoffen sowie die Rückführung von Wertstoffen in den Rohstoffkreislauf wesentliche Bestandteile des bürger- und umweltorientierten Entsorgungskonzeptes der EKM.
Herkömmliche Restabfallsäcke der EKM können bei der Stadtverwaltung Leisnig im Bürgerbüro käuflich erworben werden. Kosten pro Stück: 4,90 €
Tel: 034321 / 66622
Wertstoffhof Leisnig:
Am Donnerberg 20
04703 Leisnig
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 03731 / 26250
Website: https://www.ekm-mittelsachsen.de/
Keine Annahme von:
Altfenstern, Altholz A4 (Holz aus dem Außenbereich, welches mit Holzschutzmittel oder anderen Schadstoffen behandelt wurde), Asbest, Baustyropor, Dachpappe, Energiesparlampen, Flachglas, Gipskarton, Leuchtstoffröhren, Mineralwolle, Photovoltaikmodulen
Kostenfreie Annahme:
Sperriger Abfall - bis 3 m³ je Anlieferung, Papier, Pappe und Kartonagen, Weihnachtsbäume bis Ende der 2. Februarwoche; danach Annahme als kostenpflichtiger Grünschnitt, Elektro- und Eletronikaltgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Altglas, Leichtverpackungen, Schrott, Alttextilien, Kleinbatterien, CD´s und DVD´s, Tonerkartuschen
Gegen Gebühr:
Grün- und Gartenabfälle, Sperrmüll über 3 m³ je Anlieferung
Schadstoffmobil:
Die aktuellen Tourdaten finden Sie hier
Suchbegriffe:
Abfall / Wertstoffhof / Wertstoffe / Entsorgung / Entsorgen / Sperrmüll / Abfallentsorgung / Bauhof / Abfälle / Sondermüll / Sperrige Abfälle
Auskunfts-/Übermittlungssperre (Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach BMG Bundesmeldegesetz)
Rechtsgrundlage zur Eintragung einer Auskunftssperre ist § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2013, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatzpersonalausweises und zur Änderung des Passgesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I Nr. 24 S. 970).
Antragsformular (PDF Ausfüllbar)
Rechtsgrundlage / Satzung:
Bundesmeldegesetz (BMG) § 51 Auskunftssperren
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66646
Suchbegriffe:
Auskunft / Übermittlungssperre / Auskunftssperre / Sperre
Ausweise beantragen / Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises oder Reisepasses
Personalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Achtung! Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Datum, bis zu dem Ihr Ausweis gültig ist, finden Sie auf dessen Vorderseite.
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
Gebühren Personalausweis:
bis 24 Jahre - 27,60 €
ab 24 Jahre - 46,00 €
Gebühren vorläufiger Personalausweis:
10,00 €
Gebühren Reisepass:
70,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)
37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer 6 Jahre)
Gebühren bei Expresslieferung zzgl. 32,00 Euro
Mögliche Zahlungsarten: Barzahlung, EC-Karte
Folgende Formulare / Dokumente werden benötigt:
die Geburtsurkunde oder die Eheurkunde im Original
das bisherige Dokument
ein digitales Lichtbild eines zertifizierten Fotodienstleisters (in Leisnig z.B.: DM Drogeriemarkt, Gebrüder Otto GbR Heimelektronik) oder direkt vor Ort in unserer Behörde
bei Personen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich
die Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
bei alleiniger Sorge die aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Jahr)
Kontakt & Sprechzeiten:
Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, empfehlen wir vorab einen Onlinetermin zu reservieren
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66646
Suchbegriffe:
Personalausweis / Reisepass / Vorläufig / Vorläufiger / Vorläufiger Reisepass / Vorläufiger Personalausweis / Perso / Reise / Ausweis beantragen / Beantragen
Baumfällgenehmigung (Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen)
Wenn Sie geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigen oder stark zurückschneiden wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, richtet sich nach den kommunalen Baumschutzsatzungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG).
Das Fällen eines Baumes mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe vom Erdboden aus (außer Nadelbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume) erfordert einen Antrag auf Fällgenehmigung.
Formular Fällgenehmigungsantrag (PDF Ausfüllbar)
Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlage / Satzung:
Baumschutzsatzung der Stadt Leisnig
Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Bundesnaturschutzgesetz (BnatschG)
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 12834
Suchbegriffe:
Baum / Baumfällen / Fällen / Fällung / Genehmigung / Grünschnitt / Baumfällgenehmigung / Bäume fällen / Baum fällen / Genehmigung Baum fällen
Dauerparkgenehmigung (Antrag Dauerparkkarte Markt, Parkplatz Belvedere und Parkplatz Alte Feuerwehr)
gem. § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4a StVO Dauerparkkarte für die Parkplätze der Stadt Leisnig
Rechtsgrundlage / Satzung:
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66640
Suchbegriffe:
Parkkarte / Dauerparkkarte / Parkgenehmigung / Dauerparkgenehmigung / Parkplatz / Dauerparken / Parkausweis
Eheschließung anmelden
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Dies erfolgt am Haupt- oder am Nebenwohnsitz. Wohnen die zukünftigen Ehepartner an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Das Standsamt berät Sie zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen und prüft die Ehevoraussetzungen. Stellt das Standesamt nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Soll Ihre Eheschließung im Ausland stattfinden, so setzen Sie sich vorab mit den dort zuständigen Behörden in Verbindung.
Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema „Eheschließung“ finden Sie im Behördenportal „Amt24“:
Sie möchten in Leisnig heiraten?
Das Standesamt Leisnig führt Eheschließungen im traditionellen Eheschließungsraum im Rathaus, auf der mittelalterlichen Burg Mildenstein und im romantischen Kloster Buch durch. Dazu finden Sie hier ausführliche Informationen:
Heiraten im Standesamt Leisnig
Wegweiser für Fotografen im Standesamt Leisnig
Für Ihre Trauung an einem der drei Eheschließungsorte ist die Vereinbarung eines Termins für folgende Zeiten möglich:
Montag bis Samstag, in der Zeit von 9:00 bis 13:30 Uhr.
Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an das Standesamt.
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66629 oder 034321 / 66645
Anschrift: Standesamt Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig
Suchbegriffe:
Ehe / Heiraten / Hochzeit / Standesamt / Eheschließung / Vermählen / Vermählung / Trauung
Führungszeugnis (Anfrage eines privaten Führungszeugnisses, zur Vorlage bei Behörden, erweitertes Führungszeugnis)
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.
Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).
Beantragen Sie das Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz.
Führungszeugnis Online beantragen
Formular Führungszeugnis (PDF Ausfüllbar)
Rechtsgrundlage / Satzung:
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister - Bundesamt für Justitz
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66646
Suchbegriffe:
Führungszeugnis / privates Führungszeugnis / erweitertes Führungszeugnis
Geburt anzeigen
Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche anzuzeigen.
Geburten in Kliniken und sonstigen Einrichtungen
Für Geburten in Kliniken und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Seit 2021 gibt es in Leisnig keine solche Einrichtung mehr. Die nächstgelegenen Kliniken mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe sind:
Geburtshilfe – Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Geburtshilfe – Sana Klinikum Wurzen
Geburtshilfe – Sana Kliniken Leipziger Land, Borna
Geburtshilfe – Elblandklinikum Riesa
Hausgeburten
Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht gehindert sind, ist jede andere Person (z. B. die Hebamme), die bei der Geburt dabei war oder unmittelbar davon erfahren hat, zur Anzeige verpflichtet.
Ausführliche Informationen zum Thema „Hausgeburt“ finden Sie hier:
Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt - Amt24
Zur Beurkundung einer Geburt im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Leisnig vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66629 oder 66645
Anschrift: Standesamt Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig
Suchbegriffe:
Geburt / Geburtshilfe / Kindergeburt / Hausgeburt / Geburtsklinik / Neugeboren / Geburtsklinik / Krankenhaus / Klinik
Gewerbe (Anmeldung, Ummeldung & Abmeldung)
Anmeldung Gewerbe:
Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle, die nicht selbstständig ist. Wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbstständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten.
Formular Gewerbeanmeldung (PDF Ausfüllbar)
Formular Beiblatt Gewerbeanmeldung (PDF Ausfüllbar)
Formular Gewerbeanmeldung Zusatzblatt für Beschreibung Tätigkeiten (PDF Ausfüllbar)
Ummeldung Gewerbe:
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn der Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, der Gegenstand des Gewerbes ausgedehnt wird (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren) oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird.
Ummeldung Online vornehmen
Formular Gewerbeummeldung (PDF Ausfüllbar)
Formular Gewerbeummeldung Zusatzblatt für Beschreibung Tätigkeiten (PDF Ausfüllbar)
Abmeldung Gewerbe:
Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde / Stadt anmelden. Wenn Sie beabsichtigen, die Rechtsform Ihres Gewerbes zu ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Hinweis: Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Formular Gewerbeabmeldung (PDF Ausfüllbar)
Formular Beiblatt Gewerbeabmeldung (PDF Ausfüllbar)
Formular Gewerbeabmeldung Zusatzblatt für Beschreibung Tätigkeiten (PDF Ausfüllbar)
Rechtsgrundlage / Satzung:
Gewerbeordnung GewO vom Bundesamt für Justiz
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66622
Suchbegriffe:
Gewerbe / Gewerbeanzeige / Anmelden / Anmeldung Gewerbe / Abmeldung Gewerbe / Gewerbe anmelden / Gewerbe abmelden / Gewerbe ummelden
Gewerbezentralregister (Auskunft & Ersuchen aus dem Gewerbezentralregister)
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Die Auskunft dient als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Formular Auszug Gewerbezentralregister Namentlich genannte Personen (PDF Ausfüllbar)
Formular Auszug Gewerbezentralregister Gesellschaften (PDF Ausfüllbar)
Formular Ersuchen um Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Gesellschaften (PDF Ausfüllbar)
Rechtsgrundlage / Satzung:
Gewerbeordnung - § 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66646
Suchbegriffe:
Gewerbe / Gewerbezentralregister / Auszug Gewerbe / Auszug Gewerbezentralregister / Auskunft Gewerbe
Hausnummer beantragen / ändern / anbringen
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Besondere Bedeutung hat die Vergabe der Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohnerinnen und Bewohner durch Rettungsdienste.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern. Wie Hausnummern anzubringen sind, ist in der Polizeiverordnung der Stadt Leisnig festgelegt.
Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage / Satzung:
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Pflichten des Eigentümers
§ 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
Polizeiverordnung Stadt Leisnig § 12
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66650
Suchbegriffe:
Hausnummer / Hausnummer beantragen / Hausnummer ändern
Hundesteuer (Anmeldung, Abmeldung & Antrag auf Steuerbefreiung)
Anmeldung Hundesteuer:
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden.
Formular Anmeldung Hundesteuer (Druckversion)
Anmeldung Online stellen
Abmeldung Hundesteuer:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen
oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.
Formular Abmeldung Hundesteuer (Druckversion)
Abmeldung Online stellen
Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer:
Eine Ermäßigung oder Befreiung ist möglich gemäß § 8 Steuerbefreiungen und § 9 Steuerermäßigung Hundesteuersatzung der Stadt Leisnig.
Formular Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung (Druckversion)
Antrag Online stellen
Rechtsgrundlage / Satzung:
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66633 oder 034321 / 66648
Suchbegriffe:
Hund / Hunde / Hundesteuer / Gefährliche Hunde / Gefährlicher Hund / Hundesteuerbefreiung / Hundesteuern / Anmeldung Abmeldung Hund / Hundemarke
Kirchenaustrittserklärung aufnehmen lassen
Allgemeine Informationen zur Kirchensteuer finden Sie im Behördenportal Amt24:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Kirchensteuergesetz erfolgt der Kirchenaustritt durch eine persönlich zur Niederschrift gegenüber einem Standesbeamten abgegebene Erklärung oder durch Übersendung einer öffentlich beglaubigten Erklärung nach § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches an ein Standesamt.
Die Gebühr für die Aufnahme der Erklärung und die Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt beträgt 35,00 €.
Für Ihre persönliche Erklärung im Standesamt vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Rechtsgrundlage:
REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Kirchensteuergesetz - SächsKiStG
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66629 oder 034321 / 66645
Anschrift: Standesamt Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig
Suchbegriffe:
Kirchensteuer / Kirche / Kirchen / Steuern / Kirchenaustritt / Austritt / Austritt Kirche
Personenstandsurkunden aus dem Standesamt Leisnig anfordern
Personenstandsurkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, das den Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) beurkundet hat.
Für die Anforderung von Personenstandsurkunden aus dem Standesamt Leisnig nutzen Sie bitte bevorzugt das Behördenportal "Amt24" indem Sie auf die gewünschte Urkunde klicken:
Internationale Geburtsurkunde
Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck
Eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Sterbeurkunde
Alternativ können Sie die Ausstellung der Urkunden auch per E-Mail oder per Post beantragen. Als Nachweis, der Sie zur Urkundenanforderung berechtigt, fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Ihre Anfrage wird innerhalb von 3 Wochen vom Standesamt bearbeitet. Sollten zur Bearbeitung zusätzliche Informationen benötigt werden, wird sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für die persönliche Abholung einer Personenstandsurkunde im Standesamt vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66629
Anschrift: Standesamt Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig
Gebühren gemäß 10. Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ):
1 Personenstandsurkunde 15,00 €, jede weitere Ausfertigung 7,00 €
1 Auskunft aus Personenstandsregistern 15,00 €
1 Auskunft aus Sammelakten zu Personenstandsregistern 25,00 €
Rechtsgrundlage:
Berechtigungsvoraussetzungen für Ihre Urkundenanforderung gemäß Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
Suchbegriffe:
Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde / Geburtenregister / Beglaubigter Ausdruck / Eheurkunde / Sterbeurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
SEPA-Lastschriftmandat (Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an die Stadt Leisnig)
Gültigkeit:
Das erteilte Lastschriftmandat ist ausschließlich für die darin angegebenen Buchungs- oder Kassenzeichen gültig. Für nicht benannte Buchungszeichen erfolgt keine automatische Übernahme des Lastschriftmandats. Wird das Mandat für eine einmalige Zahlung erteilt, so gilt dies ausschließlich für die angegebene Einzelfälligkeit und nicht für darauffolgende weitere Fälligkeiten. Ein erteiltes Mandat auch für rückständige Forderungen berechtigt zur Abbuchung aller offenen Forderungen des angegebenen Buchungszeichens vor dem Ausstellungsdatum des Mandats. Wird ein Lastschriftmandat für wiederkehrende Fälligkeiten erteilt, so gilt dies für alle wiederkehrenden Forderungen des angegebenen Buchungszeichen ab angegebener Fälligkeit bis zum Widerruf.
Erlöschen:
Eine erteilte Einzugsermächtigung erlischt, wenn die Lastschrift wiederholt entweder durch die Bank abgewiesen oder vom Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs zurückgebucht wird. In diesem Fall ist vom Zahlungspflichtigen ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wird kein neues Lastschriftmandat erteilt, so ist der Zahlungspflichtige zur fristgerechten Veranlassung der Zahlung zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet.
Ein erteiltes Mandat erlischt automatisch, wenn 36 Monate nach der Erstlastschrift oder 36 Monate nach der letzten Folgelastschrift keine weitere Lastschrift erfolgt ist.
Rückbelastungsgebühren (im Fall von Nichteinlösung, Widerspruch oder Kontoauflösung):
Wird von einem Geldinstitut die auf Grund eines SEPA-Lastschriftmandats vorgelegte Lastschrift nicht eingelöst oder diese zurückbelastet, so werden die Ansprüche der entstehenden Rückbelastungsgebühren durch die Stadt Leisnig gegenüber dem/der Kontoinhaber/in (Zahler/in) geltend gemacht. Die Höhe der Rückbelastungsgebühren wird durch das Kreditinstitut des Kontoinhabers festgelegt.
Widerruf:
Der/Die Kontoinhaber/in (Zahler/in) kann ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gegenüber der Stadt Leisnig schriftlich wiederrufen. Der Widerruf muss von dem/der Kontoinhaber/in unterzeichnet sein und die Mandatsreferenznummer oder ein Kassenzeichen enthalten. Der Widerruf muss spätestens 14 Tage vor der nächsten Fälligkeit bei der Stadt Leisnig eingehen, um unter Berücksichtigung der Banklaufzeit eine unerwünschte Kontobelastung zu vermeiden. Rückbelastungsgebühren aufgrund eines verspätet eingereichten Widerrufs gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
Formular SEPA-Lastschriftmandat erteilen (PDF Ausfüllbar)
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66631
Suchbegriffe:
SEPA / SEPA Mandat / SEPA-Mandat / Einzugsermächtigung / Einzug / Bankeinzug / Bankeinzugsermächtigung / Ermächtigung Bankeinzug
Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Ist ein Anzeigepflichtiger nicht vorhanden oder ist sein Aufenthaltsort unbekannt und erlangt die für den Sterbeort zuständige Gemeindebehörde Kenntnis von dem Sterbefall, so hat sie die Anzeige zu erstatten.
Findet über den Tod einer Person eine amtliche Ermittlung statt, so wird der Sterbefall auf schriftliche Anzeige der zuständigen Behörde eingetragen.
Anzeige durch Personen
Zur Anzeige sind verpflichtet
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt vornehmen.
Weitere Informationen zum Thema „Sterbefall“ finden Sie hier:
Anzeige des Sterbefalls - Amt24
Zur Beurkundung eines Sterbefalls im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Leisnig vereinbart in der Regel das durch die hinterbliebenen Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen einen Termin mit dem Standesamt, um alle erforderlichen Formalitäten zu regeln.
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66629 oder 66645
Anschrift: Standesamt Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig
Suchbegriffe:
Sterbefall / Standesamt / Sterben / Gestorben / Todesfall /Sterbemeldung / Todesmeldung / Trauermeldung / Trauer
Wohnsitzanmeldung (Zuzug, Umzug innerhalb der Stadt, Wegzug ins Ausland)
Ein Umzug in Sachsen erfordert eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (innerhalb von 2 Wochen) mit Wohnungsgeberbestätigung, Personalausweis und ggf. Zustimmung der Sorgeberechtigten. Es fallen keine Gebühren an.
Folgende Formulare / Dokumente werden benötigt:
Personalausweis oder Reisepass
die Geburtsurkunde des Kindes im Original sowie vorhandene Dokumente
bei Personen unter 16 Jahren die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten (HIER DOWNLOADEN)
bei alleiniger Sorge die aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Notarvertrag) (HIER DOWNLOADEN)
Bei Abmeldung ins Ausland wird folgendes Formular benötigt (HIER DOWNLOADEN)
Rechtsgrundlage / Satzung:
Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
Kontakt & Sprechzeiten:
Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, empfehlen wir vorab einen Onlinetermin zu reservieren
E-Mail:
Telefon: 034321 / 66646
ACHTUNG! Die Wohnsitzanmeldung kann ab sofort auch digital in elektronischer Form erfolgen:
Den Online-Dienst starten Sie unter folgendem Link:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- PIN des Ausweises
- Smartphone mit NFC oder Kartenlesegerät
- AusweisApp (https://www.ausweisapp.bund.de)
- BundID-Nutzerkonto (https://id.bund.de)
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder eine Eigentümerbestätigung
So funktioniert es:
1. Online-Dienst unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ aufrufen
2. Mit BundID anmelden
3. Identität über AusweisApp bestätigen
4. Neue Adresse und Einzugsdatum eingeben
5. Angaben absenden und digitale Meldebestätigung erhalten
Die Adressaufkleber für Personalausweis und Reisepass werden anschließend automatisch per Post zugeschickt.
Wichtig: Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht notwendig.
Im folgenden Video wird die elektronische Wohnsitzanmeldung Schritt für Schritt erklärt:
Suchbegriffe:
Wohnung / Wohnsitz / Umzug / Einzug / Zuzug / Wegzug / Adresse / Adressänderung / Auszug / Wohnsitz ummelden / Wohnsitz anmelden / Meldebescheinigung / Wohnsitzanmeldung
