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Auslegung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Leisnig ab 10.März 2025

07. 03. 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Auslegung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Leisnig zu jedermann Einsicht erfolgt  ab 10.März 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus, 4.OG, Zimmer 41


Der Stadtrat der Stadt Leisnig hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 mit Beschluss SR 3-7/25 die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Leisnig beschlossen.

Die Stadt Leisnig hat von der Erleichterung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse entsprechend § 88 Abs. 5 SächsGemO Gebrauch gemacht und auf Rechenschaftsbericht und Anhang verzichtet. Damit wurde für das Jahr 2017 ein verkürzter Jahresabschluss aufgestellt.

Gemäß § 88c Absatz 3 Satz 1 ist der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss ist entsprechend § 88c Absatz 3 Satz 2 öffentlich auszulegen.

 

Bild zur Meldung: Auslegung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Leisnig ab 10.März 2025