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Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.02.2025

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

Bitte beachten Sie die kommende Fälligkeit zur Zahlung der Grund- und Gewerbesteuer:

 

15. Februar 2025

 

Bitte beachten Sie dabei vor allem die für die Grundsteuer neu erlassenen Bescheide 2025. 

 

Bitte berücksichtigen Sie besonders:

 

  • Ihr ggf. neues Buchungs- oder Kassenzeichen

  • Ihre neuen Zahlbeträge

  • Den Hinweis auf ein vorliegendes SEPA-Lastschriftmandat

 

Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, empfehlen wir Ihnen die darin angegebenen Zahlbeträge und Buchungszeichen mit Ihrem Bescheid 2025 abzugleichen und ggf. anzupassen.

 

Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates bei unveränderten Buchungszeichen wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht. Ob Ihrerseits ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt, ist in Ihrem Steuerbescheid 2025 ersichtlich. Sofern Sie ein neues Buchungszeichen erhalten haben, ist auch die Erteilung eines neuen Lastschriftmandates notwendig. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Leisnig.

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige Buchungs- oder Kassenzeichen an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Ihr korrektes Buchungszeichen finden Sie auf dem Bescheid 2025.

 

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Website der Stadt Leisnig unter folgendem Link 

 

Finanzverwaltung der Stadt Leisnig

 

Bild zur Meldung: Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.02.2025