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Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab 1. Mai 2025 – Digitale Lichtbilder werden Pflicht

Ab dem 1. Mai 2025 treten bundesweit neue Regelungen für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte) in Kraft. Gerne informieren wir Sie über die Änderungen – insbesondere im Hinblick auf die kommende Ferien- und Urlaubszeit.


Ab diesem Tag dürfen nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. 

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: 
Entweder direkt in der Behörde (voraussichtlich ab 20.05.2025) oder elektronisch über einen zertifizierten Fotodienstleister (im Stadtgebiet z.B. Gebrüder Otto GbR Heimelektronik, DM Drogeriemarkt).
 

Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde beträgt 6 Euro. Papiergebundene Lichtbilder sind nur noch in Ausnahmefällen bis 31. Juli 2025 zulässig (z. B. wenn das neue System noch nicht vollumfänglich zur Verfügung steht).

 

Jetzt Gültigkeit prüfen: Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?

Gerade vor Reisen und Urlauben ist es ratsam, rechtzeitig einen Blick in den Reisepass oder Personalausweis zu werfen. Wer eine Neuausstellung benötigt, sollte die aktuell gültigen Lieferzeiten und Kosten beachten:

Reisepass

  • Lieferzeit: ca. 4 Wochen

  • unter dem 24. Lebensjahr: 37,50 € (6 Jahre gültig)

  • ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 € (10 Jahre gültig)


Personalausweis

  • Lieferzeit: ca. 3 Wochen

  • unter dem 24. Lebensjahr: 22,80 € (6 Jahre gültig)

  • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 € (10 Jahre gültig)

 

Zur Beantragung wird folgendes benötigt:

  • persönliche Vorsprache (auch bei Kindern)

  • altes Ausweisdokument

  • biometrisches Passfoto 

  • Geburts- oder Eheurkunde

  • bei Kindern zusätzlich: Zustimmungserklärung der Eltern 

 

Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung eines Ausweisdokumentes zwingend einen Termin im Einwohnermeldeamt. Jetzt online Termin buchen

 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website "Bundesministerium des Inneren und für Heimat"

 

 

 

Bild zur Meldung: Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab 1. Mai 2025 – Digitale Lichtbilder werden Pflicht