An alle Garagennutzer in Leisnig und Ortsteilen: Einladung zur Infoveranstaltung am 18.02.2025 um 18:00 Uhr in der Karl-Zimmermann-Turnhalle
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 296 ZGB (Zivilgesetzbuch) der ehemaligen DDR konnte u.a. an Garagen, die auf volkseigenem Grund und Boden errichtet wurden, selbstständiges Eigentum an der Bebauung entstehen, d.h. das Eigentum an Grundstück und aufstehendem Gebäude konnte auseinanderfallen. Grundlage dafür waren Nutzungsverträge über Grundstücke gemäß S$ 312
- 315 ZGB der DDR. Das Eigentum am Grundstück blieb dabei unberührt. Es stand die Baulichkeit eines anderen Eigentümers auf dem städtischen Grundstück.
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