3G-Pflicht für Behörden

Leisnig, den 15. 11. 2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Gemäß § 6 Abs. 2. Sächsische Corona Notverordnung gilt für Besucher kommunaler Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises.

 

Ihr Bürgermeister

T.Goth