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Geflügelpest in Teilen von Leisnig & Großweitzschen // Allgemeinverfügung

Leisnig, den 28. 12. 2020

Da in Mutzschen im Landkreis Leipzig bei einem gehaltenen Vogel die Geflügelpest nachgewiesen wurde, erließ der Landkreis Mittelsachen gestern eine Allgemeinverfügung.

 

Teile von Leisnig bzw. Großweitzschen sind nun ein

sogenanntes Beobachtungsgebiet. Die Geflügelhalter müssen daher ihren Bestand (sofern noch nicht geschehen) umgehend dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt melden, bzw. aktualisieren, ebenso sind verendete Tiere anzuzeigen. Außerdem sind die Tiere in Ställen, bzw. einer entsprechenden Schutzeinrichtung unterzubringen. Gehaltende Vögel dürfen nicht aus dem Tierbestand gebracht werden. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt aber bei Bedarf das Veterinäramt. In Mittelsachsen gab es zuletzt 2017 positive Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln. Die ganze Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen ist im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht (siehe Link):

 

Allgemeinverfügung

 

Quelle: www.landkreis-mittelsachsen.de