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Mit dem sächsischen Familienpass bestimmte Einrichtungen kostenlos in Sachsen besuchen - Jetzt im Bürgerbüro beantragen

25. 01. 2024

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.


Voraussetzungen:
Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,

  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,

  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.


Beantragung:

Der Familienpass kann im Bürgerbüro Leisnig beantragt werden. 

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen. Die Geltungsdauer wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.


Vergünstigungen:

Über mögliche Vergünstigungen und Ermäßigungen für Familien in kommunalen Einrichtungen informieren Sie sich bitte im Flyer Familienpass. 


TIPP: Führen Sie den Familienpass und Ihren Ausweis mit sich und fragen Sie auch jeweils bei Ihrem Besuch vor Ort nach seiner Geltung.

Flyer Familienpass

 

Weitere Informationen: