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Mitteilung des Gemeindewahlausschusses zur Briefwahl für den 2. Wahlgang am 03.07.2022

21. 06. 2022

Für diejenigen Wahlberechtigten, die für den 1. Wahlgang am 12.06.2022 einen Wahlschein beantragt und erhalten haben, werden von Amts wegen für den zweiten Wahlgang wiederum Wahlscheine ausgestellt und Briefwahlunterlagen zugeschickt (§ 14 Abs. 10 KomWO).

Aufgrund der gesetzlichen Fristen sind die Stimmzettel für die Bürgermeister- und Landratswahl erst am Mittwoch, den 22.06.2022 fertig gestellt und in der Druckerei abholbereit. Somit erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens am Donnerstag, den 23.06.2022 an alle Wahlberechtigten, die für den 1. Wahlgang UND natürlich auch an alle Wahlberechtigten, die explizit für den 2. Wahlgang einen Wahlschein beantragt haben.

Bitte füllen Sie die übermittelten Unterlagen gem. Merkblatt aus – WICHTIG! Wenn Sie für beide Wahlen abstimmen möchten, legen Sie bitte BEIDE Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag.

Die „fertigen Wahlbriefe“ können Sie kostenfrei per Post zurücksenden, in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einwerfen oder persönlich in der Stadtverwaltung Leisnig abgeben. Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis 03.07.2022 um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Leisnig eingehen. Die Durchführung der Briefwahl vor Ort im Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro ist nach wie vor auch möglich bzw. die Wahl im Wahllokal am 03.07.2022 unter Vorlage Ihres Wahlscheines.

 

 

Gez. Diesmann

Vors. Gemeindewahlausschuss

 

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