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Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.05.2024

07. 05. 2024
Vorschaubild zur Meldung: Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.05.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bitte beachten Sie die kommende Fälligkeit zur Zahlung der Grund- und Gewerbesteuer am 15. Mai 2024.

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige Buchungs- oder Kassenzeichen an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht.

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge. 

 

Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Website der Stadt Leisnig unter folgendem Link

 

Finanzverwaltung der Stadt Leisnig

 

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Weitere Informationen: