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Erhebung des Ausgleichsbeitrages nach Abschluss des Sanierungsgebietes „Altstadt“ Leisnig“

Leisnig03. 08. 2022

Mit Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Leisnig“ sind seit Beginn am 19.04.1993 zahlreiche öffentliche Gelder inform von Zuwendungen in diesen Bereich geflossen, was zu einer steigenden Investition von Gebäuden, Wegen und Verkehrsanlagen geführt hat.


Somit hat sich gemäß Wertgutachten des Sachverständigenbüros Holland (Sitz: Döbeln) und Bestimmung des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen der Bodenrichtwert in diesem Bereich erhöht. Infolge der Investitionen im Sanierungsgebiet hat sich der Wert der dort befindlichen Flurstücke – je m² erhöht.


Die Satzung der Stadt Leisnig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ wurde mit Satzung vom 16.12.2021, rechtsverbindlich durch öffentliche Bekanntmachung am 05.05.2022 aufgehoben.
Infolge beabsichtigt die Stadt Leisnig die Erhebung von einem Ausgleichsbeitrag nach § 154 Abs. 2 BauGB zu erheben.


Alle betroffenen Eigentümer wird bzw. ist bereits eine Anhörungsschreiben zur beabsichtigen Erhebung des Augleichsbeitrages per Briefsendung zugestellt. Neben Erläuterung und Darstellung des Ausgleichsbeitrages, haben Sie hier die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme bis 15.08.2022.

 

Gerne können Sie bei Fragen und Anliegen an das Bau- und Ordnungsamt der Stadt Leisnig unter 034321-666 50 oder bauamt@leisnig.de wenden. Auch besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Zugrunde liegende Wertgutachten. Um Wartezeiten zu umgehen wird um Terminvereinbarung gebeten.

 

Ebenfalls steht die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zu hier grundstücksbezogenen Ausgleichsbeiträgen unter 0341-3098334 gern zur Verfügung.

 

Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

 

Weitere Informationen: