
Was ist zu prüfen?
Bauliche Auflagen, Rechte und Pflichten
der Bauherren für das Sanierungsgebiet und das Erhaltungssatzungsgebiet sind in der Örtlichen Bauvorschrift geregelt:
Sanierungsträger für die Stadt Leisnig:
Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Das Sanierungsbüro berät und betreut Sie:
Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Beratungstermin!